Kursbewertung 4.9 von 5

Bis zu 100% Förderung!

Kursdaten

  • Nächster Kursstart

    03.02.2025

  • Vollzeit/Teilzeit

    Vollzeit & Teilzeit

  • Dauer

    24 bzw. 32 Monate

  • Kosten

    Bis zu 100% Förderung

  • Abschluss

    IHK-Abschluss

  • Kursform

    Live-Online-Kurs

Kurzbeschreibung

Als Kauffrau/ Kaufmann im Büromanagement übernehmen Sie bürowirtschaftliche, organisatorische und kaufmännische Aufgaben. Bürokaufleute werden in allen Branchen und Wirtschaftsbereichen benötigt und haben daher gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Diese Umschulung zur Bürokauffrau/zum Bürokaufmann enthält eine betriebliche Ausbildungsphase von bis zu 6 Monaten. Sie beenden den Kurs mit einem IHK-Abschluss.


Wir bieten diese Umschulung in Vollzeit sowie in Teilzeit an. Der Kurs findet als Live-Online-Unterricht statt und wird bis zu 100% mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert und nach erfolgreich bestandener Prüfung sogar noch prämiert. Wir informieren Sie gerne dazu.

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Quereinsteigerin Carmen macht die Online-Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement

Weitere Infos zur Umschulung

In der kaufmännischen Online-Umschulung zum Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement lernen Sie, bürowirtschaftliche Handlungsabläufe zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen.


Sie bearbeiten kaufmännische Rechnungsvorgänge und erlernen den Umgang mit modernen Kommunikations- und Buchungssystemen. Weiterhin erwerben Sie Grundlagenkenntnisse im Personalbereich sowie im Marketing.


Nach der Wissenvermittlung in typischen Lernsituationen erfolgt unmittelbar die praxisorientierte Umsetzung in der virtuellen Übungsfirma. Dieses integrierte Lernmodell steigert Ihre persönliche Handlungskompetenz und bereitet Sie optimal auf die Abschlussprüfung vor.

  • Büro- und Geschäftsprozesse
  • Auftragssteuerung und -koordination
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Kaufmännische Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen
  • Einkauf und Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Personalwirtschaft
  • Assistenz und Sekretariat
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
  • Verwaltung und Recht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Ausbildungsbetrieb
  • Arbeitsorganisation
  • Information, Kommunikation, Kooperation

Der Kurs dauert in Vollzeit 24 Monate inklusive einer betrieblichen Ausbildungsphase von bis zu 6 Monaten. In Teilzeit dauert die Umschulung 32 Monate. Die Unterrichtszeiten in Teilzeit sind montags bis freitags von 8:00 bis 14:45 Uhr.

03.02.2025

Sind Sie bereit für Ihre berufliche Zukunft?

Umschulungen und Weiterbildungen sind mit dem Bildungsgutschein bis zu 100% finanziell förderbar. Außerdem können geförderte und erfolgreich bestandene Umschulungen mit einer Weiterbildungsprämie durch die Agentur für Arbeit prämiert werden.

Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die Weiterbildung stärker gefördert. Ziel ist es, Ihnen eine passende und langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der sogenannte Vermittlungsvorrang entfällt.

Ab dem 01.07.2023 können Sie mit dem Weiterbildungsgeld neue finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen, zusätzlich zur Grundsicherung.

Sie beantragen diese Leistungen bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Weiterbildungsgeld

Wenn Ihr Ziel das Erreichen eines beruflichen Abschlusses ist, erhalten Sie bei einer abschlussorientierten Weiterbildung (Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf Externenprüfung) 150 €/Monat. Diese Leistungen gelten für Personen, die arbeitslos sind oder aufstockende SGB II-Leistungen bekommen. Auch wenn Sie Ihre Weiterbildung vor dem 01.07.2023 begonnen haben, profitieren Sie vom Weiterbildungsgeld.

Eine erfolgreich absolvierte Umschulung kann Ihnen - nach Beantragung bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter - zusätzlich zu neuen beruflichen Perspektiven eine Prämie in Höhe von 2500 € bringen.

Wir sind bereit und freuen uns darauf, Sie auf Ihrem beruflichen Weg zu begleiten. Welche Fragen haben Sie noch? Wir beraten Sie gern.

Sie beenden die Umschulung mit der IHK-Prüfung.

Haben Sie noch Fragen?

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FAQ

Eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement oder dem Kaufmann für Büromanagement dauert in Vollzeit meist zwei Jahre. Wer sich in Teilzeit umschulen lässt, braucht entsprechend mehr Zeit. Die Umschulung kann dann bis zu 30 Monate, teilweise auch noch länger dauern. Nach ca. der Hälfte der Umschulungszeit erwartet Sie Teil 1 der gestreckten Prüfung (ehemals Zwischenprüfung) und am Ende der Umschulungszeit absolvieren Sie Teil 2 der Prüfung. Neben der Vermittlung aller berufsrelevanten Kenntnisse entsprechend der Lernfelder, praxisorientierten Übungseinheiten zum Vertiefen des Gelernten und verschiedenen Praktikumseinheiten bei potentiellen Arbeitgebern werden Sie intensiv auf die Prüfungen vorbereitet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Eine Umschulung als Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement dauert 24 Monate in Vollzeit und ca. 36 Monate in Teilzeit. Zum Vergleich: Die reguläre Ausbildungszeit für den Beruf liegt bei 36 Monaten in Vollzeit und ca. 48 Monaten in Teilzeit.

Da der Beruf in fast allen Unternehmen und Branchen gefragt ist, erwarten Sie hervorragende Jobaussichten. Mit steigender Berufserfahrung und mithilfe verschiedener Weiterbildungen bieten sich außerdem gute Aufstiegschancen.

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Erstausbildung (abgeschlossen oder abgebrochen)
  • Bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit.
  • Perspektivlosigkeit im bereits erlernten Beruf.
  • Gute berufliche Aussichten nach der Umschulung, idealerweise liegt vor Umschulungsbeginn eine Einstellungszusage eines potenziellen Arbeitgebers bereits vor

Aufstiegsmöglichkeiten in diesem Beruf sind:

  • Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation
  • Betriebswirt/-in für Kommunikation und Büromanagement
  • Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften

Bei dieser Frage ist für die Antwort Ihre persönliche Situation entscheidend.

Sind Sie Kunde/Kundin bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, wird für die Zeit Ihrer Umschulung Ihr Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld weitergezahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Sie können eine Umschulung auch berufsbegleitend absolvieren, sofern Sie Ihr Arbeitgeber dafür freistellt und weiterbezahlt. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber ggf. einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Teilnehmer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung zusätzlich zu Ihrem ALG I bzw. zum Bürgergeld ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen beziehen. Zusätzlich können Sie bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen eine Weiterbildungsprämie bei Ihrer Agentur für Arbeit/Ihrem Jobcenter beantragen (Teil 1- 1000,00 € und nach Teil 2- 1500,00 €)

Bei einer Umschulung können Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im Falle einer Umschulung wird Arbeitslosengeld I bis zum Ende der Maßnahme weitergezahlt, auch wenn Ihr Anspruch zeitlich bereits aufgebraucht wäre.

Unabhängig davon, sollten Sie mit Ende der Umschulung einen Arbeitsplatz gefunden haben. Dazu nutzen wir intensiv die Praktika in Unternehmen und das in der Umschulung angebotene Bewerbungsmanagement.